Unsere AGB

Kurier- und Transportservice P. Kowalski, Langenrehmer Dorfstr. 2, 21224 Rosengarten-Langenrehm.

Seit dem 01.07.1998 arbeiten + haften wir ausschließlich nach dem neuen HBG-Frachtrecht der gesetzlichen Regelhaftung.

Die Firma Kurier- und Transportservice P. Kowalski ( KTK ) betreibt ein Transportuntemehmen für eilige Kuriersendungen und Kleintransporte.

Die Fahrten werden entweder von den Inhabern der Firma selbst oder von angestellten Fahrern durchgeführt.

Außerdem können durch KTK Aufträge an selbständige Unternehmer vermittelt werden.

Die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen KTK und dem Auftraggeber.

1. Die Transporte unterliegen dem – Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG ), neuester Fassung, soweit nicht im Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden. Im grenzüberschreitenden Verkehr gelten ergänzend die CMR.

2. Der Beförderungsvertrag kommt zwischen KTK und dem Auftraggeber zustande, sei es durch direkten Vertragsabschluss oder durch Vermittlung von angestellten Fahrern.

2a. KTK ist berechtigt Aufträge an selbständige Unternehmer oder Fremdfirmen zu vermitteln. Bei diesen Aufträgen haftet ausschließlich der Unternehmer/Fremdfirma für eventuelle Schäden etc.. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über KTK.

3. Gegenstand des Beförderungsvertrages ist die Abholung und die Ablieferung des zu befördernden Gutes an den Empfänger einschließlich aller Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Transportgut an den Empfänger oder einen empfangsbereiten Dritten abzuliefern. Bei Auslandsfahrten verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Transportgut alle zum Transport erforderlichen Versandpapiere beizufügen.

Die Beförderung von Personen, Gefahrgut, sowie Sendungen, die dem Postmonopol ( Paragraf 2 PostG) unterliegen, ist ausgeschlossen. Die Beförderung erfolgt durch KTK oder beauftragte Frachtführer mit Kraftfahrzeugen oder anderen geeigneten Transportmitteln.
Ablieferquittungen, Empfangsbestätigungen oder Ähnliches werden nur auf ausdrückliche, schriftliche Weisung des Auftraggebers beim Empfänger abgefordert.

4. Das Beförderungsentgeld richtet sich nach den bei Vertragsabschluss jeweils gültigen und bekannten Preislisten von KTK oder gesonderten Tarifvereinbarungen. Für die Abrechnung wird, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die schnellste (in der Regel Autobahnverhindung) Straßenverbindung zwischen Abholungs- und Verbringungsort zugrunde gelegt.

5. Das Inkasso erfolgt auf jeden Fall über KTK, wobei eine Rechnungsschreibung wöchentlich, bzw. nach Abschluss des Auftrages erfolgt.

6. Die Rechnungen sind zahlbar: Bei Stammkunden – Zahlung innerhalb 7 Tagen mit 2 Prozent Skonto, innerhalb 14 Tagen rein netto, jeweils ab Rechnungsdatum. Die Gewährung von Skonto setzt voraus, dass keine sonstigen fälligen Rechnungen offen sind. Bei Einzelaufträgen – Zahlung sofort netto Kasse.

7. Bei einer Rechnungsschreibung unter Euro 30,- ist KTK berechtigt, für die Rechnungserstellung sowie für Porti und Papiere Euro 5,– zu berechnen.

8. Der Kurier und Transportservice P. Kowalski haftet ausschließlich nach dem neuen HGB – Frachtrecht der gesetzlichen Regelhaftung.

9. Dem Auftraggeber obliegt es, für Transportgut, das durch Punkt 8. nicht abgedeckt ist, eine gesonderte Versicherung einzudecken oder hierfür gesonderte schriftliche Vereinbarungen mit KTK abzuschließen, soweit der Wert des zu transportierenden Gutes diesen Betrag übersteigt.

10. Jegliche weitergehenden Schadensersatzansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind außer im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11. Es obliegt dem Auftraggeber, die zu transportierenden Sendungen in einer für den Transport geeigneten Verpackung zu übergeben. Bei ungeeigneter, ungenügender Verpackung, entfallen jegliche Haftung und der Versicherungsschutz.

Erkennbare Schäden und/oder Fehlmengen sind bei Annahme des Transportgutes beim Empfänger sofort bei dem Fahrer und/oder KTK zu reklamieren. Nicht sofort erkennbare Schäden und/oder Fehlmengen sind unverzüglich nach der Entdeckung und spätestens innerhalb einer Woche nach Annahme des Gutes zu reklamieren. Das Fehlen von Ablieferquittungen gem. Ziffer 3 ist binnen 3 Tagen nach Anlieferung des Gutes beim Fahrer und/oder KTK geltend zu machen. Werden vorstehende Fristen nicht eingehalten, entfällt jegliche Haftung. Möbel, Aniquitäten etc. sind grundsätzlich nicht versichert.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Zahlung und Leistung ist 21224 Rosengarten-Langenrehm.
Mit Auftragserteilung werden diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ anerkannt.

Rosengarten, aktualisierter Stand, vom 24.09.2007